Ergebnisse Netzwerktreffen Jobcoaching am Arbeitsplatz
Hier finden Sie die Ergebnisse der Treffen des Qualitätsnetzwerkes JobcoachingAP ab dem Jahr 2022. Es wird angestrebt, dass pro Jahr ein Netzwerktreffen stattfindet. Nach der Entwicklung der Qualitätsstandards in den Jahren 2018 und 2019 wollen wir uns fortlaufend unseren selbst gestellten Themen und Fragestellungen widmen und miteinander in den Austausch gehen:
Was hat sich zwischenzeitlich in der Praxis und in den Bundesländern getan?
Wie sollten die Qualitätsstandards von JobcoachingAP weiterentwickelt werden?
Wie ist die Qualität des JobcoachingAP-Angebots in der Praxis sicher zu stellen?
Wie finde ich eine/n Jobcoach in meiner Region, der/die nach den Standards JobcoachingAP arbeitet?
Wie erfolgt die Verbreitung der Standards und wer trägt dazu in welcher Form bei?
...
Treffen des Qualitätsnetzwerkes JobcoachingAP am 7. Mai 2024 in Kassel
An dem Forum nahmen über 90 Personen teil.
Folgendes Thema stand im Fokus: JobcoachingAP zwischen bestehenden Qualitätsstandards und neuen Rechtsgrundlagen.
Zuerst gab es einen kurzen Rückblick zur bisherigen Entwicklung und den Standards von JobcoachingAP von Seiten der BAG UB und der DGJCAP– aus der Praxis für die Praxis.
Als nächstes wurden die Erfahrungen und Perspektiven aus Sicht folgender Leistungsträger dargestellt:
André Gebelein (Bundesagentur für Arbeit)
Thomas Niermann (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)
Oliver Assmus (Deutsche Rentenversicherung Bund)
Im Anschluss standen allen Teilnehmenden unter dem Motto „JobcoachingAP in der Anwendung“ folgende Arbeitsgruppen (AG) zur Wahl - es bestand die Möglichkeit an zwei der drei Arbeitsgruppen teilzunehmen:
AG 1: Zusammenarbeit zwischen Leistungsträger, Jobcoach und Integrationsfachdienstes (IFD) nach der Bewilligung
AG 2: JobcoachingAP für die Arbeitsplatzanbahnung: Übergänge aus WfbM bzw. Schule in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes sowie Rückkehr in Arbeit
AG 3: Der Prozess von JobcoachingAP in der Arbeitsplatzsicherung und Arbeitsplatzveränderung - von der Initiierung bis zum Abschluss
Hier sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppen in Stichpunkten:
AG 1: Zusammenarbeit zwischen Leistungsträger, Jobcoach und IFD nach der Bewilligung
Aufgabenteilung / Verantwortlichkeiten
Leistungsträger – entscheidet/ bewilligt/ verlängert/ ´trägt´/ finanziert – sichert Qualität übergeordnet
IFD – berät/ informiert/ begleitet/ unterstützt – initiiert JobcoachingAP/ rahmt & koordiniert
Klient*in – zentrale/r Maßnahme´nehmer´*in zusammen mit seinem/ihrem beruflichen System/ Kolleg*inn*en/ Vorgesetzten
JobcoachAP – arbeitet temporär mit/ entwickelt Hypothesen und Lösungsansätze nachhaltiger Integration am Arbeitsplatz konkret & praktisch vor Ort aus bzw. mit dem gesamten System
IFD | JobcoachAP |
„rahmt“ das JobcoachingAP beratend und begleitend vorher und nachher ein | arbeitet vor Ort im Betrieb (mit) |
initiiert JobcoachingAP als eine mögliche Leistung | führt das Coaching unmittelbar am Arbeitsplatz der/des Arbeitnehmenden aus |
unterstützt bei der Suche nach einer qualifizierten Fachkraft und Antragstellung | ist ein zeitlich begrenzter Prozess über mehrere Monate |
behält Passung und Matching im Blick, achtet auf Ziele, Bedarfe und Anforderungen | begleitet engmaschig in i.d.R. wöchentlicher Frequenz und setzt den Prozess mit einem zuvor festgelegten Stundenkontingent um |
klärt vorab, informiert, berät - auch über zusätzliche Hilfen/ Unterstützungsangebote | richtet seine Begleitung nach den Bedarfen und Ressourcen aller Prozessbeteiligten aus |
ist Experte bzw. Expertin für Förderleistungen | ist Experte bzw. Expertin für Lern- und Entwicklungsprozesse |
berät und unterstützt in Gesprächen mit den Beteiligten | hilft individuelle Lösungen für den Arbeitsplatz zu entwickeln, begleitet bei der praktischen Erprobung neuer Vorgehensweisen, leitet Transfers her, bahnt eine neue Kommunikation an, usw. |
agiert konsequent systembefähigend (das gesamte System im Betrieb inkl. Vorgesetzten, Kolleg*innen und Kollegen lernt mit) | |
versteht Arbeitsprozesse durch Mitarbeit, nutzt Chancen zu modifizieren | |
hat direkten Zugang zum System durch aktive Mitarbeit und Einbindung in die Arbeitsprozesse | |
ist Kollege bzw. Kollegin auf Zeit | |
strukturiert komplexe Sachverhalte, bricht herunter (z.B. auf konkrete Ziele und kleine Schritte) |
Best Practice
IFD und JobcoachAP sprechen sich ab
Herausforderungen / Entwicklungsfelder
Klare Aufgaben- und Leistungsbeschreibung IFD und JobcoachAP
Teilhabe / Inanspruchnahme von JobcoachingAP auch für Personen ohne Schwerbehindertenstatus
JobcoachingAP ohne Beteiligung des IFD- Was braucht es dann?
Wie kann die Qualität von JobcoachingAP erkennbar/prüfbar sein?
Qualitätsmerkmal für die Zusammenarbeit: Wer kann was dafür tun?
Integrations-/Inklusionsämter als Wissenspool
DGJCAP als Qualitätsnetzwerk
Landkarte JobcoachingAP des Qualitätsnetzwerkes bei der BAG UB
AG 2: JobcoachingAP für die Arbeitsplatzanbahnung - Übergänge aus WfbM bzw. Schule
JobcoachingAP hat auch im Rahmen von Anbahnungsprozessen eine wichtige Funktion.
So ist JobcoachingAP definierter Bestandteil der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung nach § 55 SGB IX, sowohl in der Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung (Anbahnung) als auch der Berufsbegleitung (Arbeitsplatzsicherung).
Jobcoaching wird z.B. im Bereich Übergänge von WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt i.d.R. breiter als JobcoachingAP definiert, nämlich oftmals für den gesamten Übergangsprozess – hieraus könnten Probleme beim Verständnis und der eindeutigen Abgrenzung von Jobcoaching zu anderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entstehen.
Daher wäre zu überlegen, dass der solche Übergangsprozesse nicht als Jobcoaching, sondern z.B. als „Übergangsmanagement“ (wie es auch im Rahmen der Werkstattreform diskutiert wird) bezeichnet wird.
Auch im Rahmen von Übergängen aus Schule bzw. WfbM sind Phasen intensiverer Unterstützung, wie bei JobcoachingAP, jedoch von besonderer Bedeutung. Hierbei spielen auch Langzeitpraktika eine wichtige Rolle.
Auch im Rahmen nach Übergängen in ein Budget für Arbeit oder Ausbildung kann JobcoachingAP als Teil des Prozesses relevant sein, wird aber in den konzeptionellen Grundlagen der Leistungsträger so nicht benannt. Beim Budget für Arbeit wäre es dann Bestandteil von Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz und müsste bei der Bedarfserhebung berücksichtigt werden, da ansonsten nur unzureichende Ressourcen bereitstünden. Unter Umständen müssten die Personalressourcen später aufgestockt werden, wenn eine intensivere Unterstützung (wie bei JobcoachingAP) erforderlich ist.
Übergänge aus WfbM gelingen nicht nur in einen betrieblichen Außenarbeitsplatz oder in ein Budget für Arbeit, sondern auch in vollumfängliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Alle Möglichkeiten sollten prinzipiell offen gehalten werden und richten sich letztlich nach den Kompetenzen der Person und ihren Interessen.
AG 3: Der Prozess von JobcoachingAP in der Arbeitsplatzsicherung und Arbeitsplatzveränderung
Initiierung - Analyse und Planung - Selbstintegration - Intervention - Stabilisierung und Abschluss
Welche Anlässe eignen sich für JobcoachingAP?
JobcoachingAP nach psychiatrischer Behandlung zur Unterstützung der Rückkehr an den Arbeitsplatz – Übergang Klinik-Arbeitsmarkt
innerbetriebliche Umsetzung, neue Arbeitsaufgaben und technologische Veränderung
Personalwechsel im Betrieb
JobcoachingAP bei Übergängen
Überforderung
gesundheitliche Veränderung
Leistungsveränderung
persönliche Krisen im privaten Umfeld, die sich auf die Arbeit auswirken
Wie erfolgt die Antragstellung und Bewilligung?
IFD als Initiator und Prozessbegleiter und ggf. mit fachdienstlicher Stellungnahme und im Übergang WfbM ins Budget für Arbeit
Betriebliche Umschulung: JobcoachingAP über Maßnahmeträger
Fachstellen für Menschen mit Behinderung (NRW) oder örtliche Fürsorgestellen (NRW) initiieren Anträge
Reha-Berater*innen initiieren JobcoachingAP
Wie gelingt eine zeitliche Verkürzung des Bewilligungs- und Anbahnungsprozesses?
Bekanntheit von JobcoachingAP bei Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) ist zu verbessern
JobcoachingAP als reguläres Instrument der Reha-Träger (für Personen ohne Schwerbehindertenstatus)
Beratung über Soziale Dienste in medizinischer Reha und Weiterleitung an IFD oder Reha-Träger
Welche Erfahrungen gibt es in der Umsetzung?
Akzeptanz im Betrieb durch Mitarbeit
Kommunikative Kompetenzen, Interesse, Motivation und Offenheit
Rollenklarheit
Wichtig: Vorbereiten der besonderen Situation des Coachings
(unzureichende) Passung der eigenen Persönlichkeit zur Klient*in, zu betrieblichem Umfeld und Arbeitstätigkeiten
Widerstand gegen JobcoachingAP wegen „Labeln“ der Behinderung/Erkrankung
Welche Erfahrungen gibt es mit der Dokumentation?
IFD Begleitung rückt wieder stärker in den Fokus
Nach den Arbeitsgruppen erfolgte ein kurzes Speed-Dating zum weiteren Austausch und Kennenlernen. Danach ging es in die Abschlussdiskussion unter dem Titel Potentiale und Herausforderungen: Diskussion von offenen Fragen & Themen. Auf der Basis der Inhalte der AG’s wurden u.a. folgende Fragen diskutiert:
Warum nicht zwei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben parallel? Abgrenzung IFD und JobcoachingAP - Systeme, Programme und Antragsformulare aufeinander abstimmen, um Probleme zu vermeiden
JobcoachingAP überall in Deutschland gleiche Qualität und Zugänglichkeit
Standards für Weiterbildung und Qualifikation
Anerkennung von erfahrenen Jobcoaches ohne AP-Weiterbildung
Chancen von JobcoachingAP im Rahmen stufenweiser Wiedereingliederung
Leistungsträger sollten aktiv zu JobcoachingAP beraten
sozialgesetzbücherübergreifendes Schnittstellenmanagement
Wie kommt Klient*in einfacher/besser an Information und Leistung JobcoachingAP?
Die Diskussion wurde bereichert durch die Antworten und Positionen unserer Gäste:
André Gebelein (Bundesagentur für Arbeit)
Thomas Niermann (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)
Oliver Assmus (Deutsche Rentenversicherung Bund)
Einige Inhalte aus der Diskussion:
Bisher beauftragen 12 Integrations-/Inklusionsämter Leistungen zum Jobcoaching in unterschiedlichem Umfang. Die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit konnten noch keine Zahlen berichten.
Die Leistungsträger berichten, dass sie an einer gemeinsamen „Verwaltungsvereinbarung“ zu Jobcoaching nach § 49 Abs. 8 Nr. 2a SGB IX arbeiten. Hierbei geht es auch um abgestimmte Regelungen zu Zuständigkeiten und Beauftragungen. Es wurde betont, dass die Basis dafür eine Anlehnung an Definition und Standards von JobcoachingAP ist, d.h. es geht um Jobcoaching im Betrieb und am Arbeitsplatz, auch in Abgrenzung zu anderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Rechtlich möglich, also nicht ausgeschlossen, ist auch eine Aufstockung einer bestimmten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben um ein zeitlich begrenztes JobcoachingAP. Dies ist bisher in der Praxis eher unüblich, aber grundsätzlich als Einzelfallregelungen denkbar.
Prinzipiell steht dahinter, dass sich im Sinne der Personenzentrierung Bedarfe verändern können und daraufhin die Unterstützungsleistung anzupassen ist. § 49 SGB IX „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ bietet dazu die rechtliche Grundlage für die Rehabilitationsträger. Für die Integrations-/Inklusionsämter ist § 185 SGB IX die rechtliche Grundlage dafür.
Nach Auffassung der Leistungsträger kann JobcoachingAP auch nach Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung genutzt werden. Zunehmend wird erkannt, dass, insbesondere wenn auch zuvor eine personelle Unterstützung erforderlich war, noch keine ausreichende Stabilisierung erreicht werden konnte. Hier kann JobcoachingAP im Sinne der betrieblichen Stabilisierung und Erhaltung von Ausbildung und Beschäftigung, gerade im Prozess beruflicher Rehabilitation, von entscheidender Bedeutung sein.
Weiterhin könnte JobcoachingAP auch im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung eingesetzt werden.
Die Standards von Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sind zu sichern und weiter zu entwickeln, auch im Rahmen von Weiterbildungsangeboten. Dahingehend sind auch Netzwerke zu bilden und auszubauen.
Zum Schluss wurde nochmal - gerade auch von den anwesenden Leistungsträgern - darauf hingewiesen, dass sich Anbieter, die nach den Standards von JobcoachingAP arbeiten, in die Landkarte JobcoachingAP des Qualitätsnetzwerkes bei der BAG UB eintragen sollten, damit die Leistungsträger eine möglichst flächendeckende Übersicht bekommen, wer bei Bedarf beauftragt werden kann.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei den beteiligten Leistungsträgern, der Vorbereitungsgruppe und allen Teilnehmenden für den guten und wichtigen Austausch!
Treffen des Qualitätsnetzwerkes JobcoachingAP am 17. April 2023 in Kassel
An dem Forum in Kassel nahmen 80 Personen teil.
Zu Beginn stellte sich der neu gegründete Verein „Deutsche Gesellschaft für JobcoachingAP“ (DGJCAP) vor. Die BAG UB stand bereits vor der Gründung mit Personen aus dem Vorstand im Austausch. Diese Kooperation wird nun zwischen der BAG UB und der DGJCAP weitergeführt.
Präsentation der DGJCAP
Auf dem Forum stand folgendes Thema im Fokus: Blick über den Tellerrand – JobcoachingAP in verschiedenen Handlungsfeldern
Wir haben uns mit verschiedenen Perspektiven auseinandergesetzt.
Zum einen mit den Perspektiven möglicher Leistungsträger. Dazu hatten wir Gäste eingeladen, die Ihre Erfahrungen und Sichtweisen präsentieren und mit uns diskutieren:
Yvonne Streit - Bundesagentur für Arbeit
Thomas Niermann - Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) / Landeswohlfahrtsverband Hessen - Integrationsamt
Präsentation Perspektive der BIHRalph Peya - Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Inklusionsamt Arbeit
Zum anderen mit verschiedenen Handlungsfeldern aus der Praxis zu verschiedenen Fragen und Aspekten wie:
Im Job – Arbeitsplatzsicherung
Was funktioniert gut? Was hat sich bewährt?
Zusammenarbeit IFD und Jobcoaches
Passung am Arbeitsplatz
Kooperationen
Vertrauensbasis
Jede/r ist Teil der Information
Welche Herausforderungen bestehen?
Informationsfluß
Einsatz von Zertifizierungen?
Gefahr von Ausschreibung und damit verbundenem Qualitätsverlust
Grauzonen der Qualifizierung
Positives Feedback von Arbeitgebern
Schulungs- und Informationsangebote
langwierige Beantragung
Jobcoaching und BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Jobcoaching in Kooperation mit der Schwebehindertenvertretung
Informationen der EAA (Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber) über Jobcoaching
Wie bleibe ich handlungsfähig?
Qualifikation Jobcoaching
Einfache und schnelle Antragsverfahren
Fester Rahmen und Individualität
Unterstützte Beschäftigung und betrieblicher Berufsbildungsbereich
Es braucht eine positive Grundhaltung zur Frage: Wie gelingt die individuelle Teilhabe?
der betriebliche Berufsbildungsbereich mündet i.d.R. in das Budget für Arbeit
Gelingensfaktor: Fachkompetenz und Qualität der Jobcoaches (Teamplayer_in)
Übergang in der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung von der individuellen betrieblichen Qualifizierung in die Berufsbegleitung:
Wer begleitet: UB-Anbieter oder IFD?
Welcher Leistungsträger ist zuständig?
Wie kann die individuelle Unterstützung im Übergang sichergestellt werden?
Zuverlässigkeit für Arbeitgeber ist zu gewährleisten
(Wie) Wird die Nachhaltigkeit von Maßnahmen erfasst – Eingliederungsquoten?
Krisenintervention: Gespräche, Supervision, Hintergründe, Kooperation er Leistungserbringer mit dem Leistungsträger, Feedback vom Betrieb einholen
Gute Erfahrungen mit betrieblichem Paten-/Mentorensystem
Es braucht flexible Reha-Berater_innen
Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Was funktioniert gut? Was hat sich bewährt?
Praktika für Teilnehmende der WfbM
Gestuftes Verfahren: von 1. Praktikum über weitere Praktika bis zum Praktikum mit Übernahmeoption bis zum Arbeitsvertrag
Integrationsassistenz umfasst Sozialarbeit
Konzept Unterstützte Beschäftigung/Supported Employment
Selbstintegration und Mitarbeit als Jobcoach im Betrieb
Rollenbewusstsein als Jobcoach
Feste Ansprechpartner für Betrieb benennen
Akzeptanz des betrieblichen Systems für Vorschläge des Jobcoaches
Welche Herausforderungen bestehen?
Mehr Infos zu Jobcoaching / Öffentlichkeitsarbeit
Vor dem Übergang muss der Berufsbildungsbereich abgeschlossen sein
Übergang bedeutet Statuswechsel: WfbM-Beschäftigte/r zu Arbeitnehmer_in
ggf. Ängste bei Teilnehmenden vor Statuswechsel
Transparenz zu den Konditionen / Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt
Rentenfrage klären
Wann darf ich mich Jobcoach / JobcoachAP nennen?
Qualifikation zum Jobcoach
Wie bleibe ich handlungsfähig?
Orientierung am Prozess JobcoachingAP
Nähe – Distanz klären
Allparteilichkeit
Intervision / kollegiale Fallberatung
Fragen - Empfehlungen - Meinungen aus der Praxis an die Leistungsträger
Wie ist der Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt individuell zu gestalten – wenn möglich, auch ohne „Umweg“ über die WfbM?
Personalschlüssel ist ausreichend zu gewähren (1:4 bei betrieblicher Teihabe)
Lohnkostenzuschüsse stehen trotz überschneidender Zielgruppen zueinander in Konkurrenz:
beim Budget für Arbeit i.d.R. bis zu 75%
bei der Unterstützten Beschäftigung i.d.R. deutlich geringer
Es braucht eine klare und einheitliche Begriffsdefinition von Jobcoaching, diese sollte sich auf Definition und Standards von JobcoachingAP beziehen
Mehr Fachinfos zu Jobcoaching (Mitarbeiterschulungen bei den Leistungsträgern)
Rückkehrrecht in WfbM ist verbindlich!
Die BAG UB bedankt sich herzlich bei allen Beteiligten!
Treffen des Qualitätsnetzwerkes JobcoachingAP am 8. Juni 2022 in Kassel
Über 50 Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen (freiberufliche Jobcoaches, IFD, WfbM, Leistungsträger etc.) nahmen teil. Es gab folgende Inhalte:
Im Zentrum standen zu Beginn Informationen aus Niedersachsen, ergänzt um Entwicklungen in Hessen, und präsentiert von den jeweiligen Integrationsämtern.
Das Integrationsamt Hessen führt Jobcoaching seit längerem im Leistungskatalog und macht gute Erfahrungen mit diesem Angebot zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben. Die Erkenntnisse zur Professionalisierung der JC-Angebote und der Jobcoaches in Hessen wurden dargestellt.
Das Integrationsamt Niedersachsen stellte die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse zur Planung des flächendeckenden Aufbaus eines JC-Angebotes in Niedersachsen zur Diskussion. Das Projekt wird in enger Kooperation des Integrationsamtes, der Integrationsfachdienste und der HAWK (Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst) durchgeführt.
Aus den vorgestellten Perspektiven und Umsetzungen vor Ort sowie erweitert um die Praxiserfahrungen aller Teilnehmenden in Kassel wurden folgende Schwerpunkte diskutiert:
Qualitätsstandards und Prozess JobcoachingAP: Wie erfolgt die Umsetzung und welche Bedarfe gibt es hinsichtlich deren Weiterentwicklung?
Anforderungsprofil und Qualifizierung JobcoachAP: Hier besteht natürlich ein enger Zusammenhang zu den Qualitätsstandards.
Modelle gelingender und erfolgreicher Zusammenarbeit von Jobcoaches und Integrationsfachdiensten - Erfolgsparameter und Herausforderungen.
Öffentlichkeitsarbeit - Angebot und Nachfrage
Diskussion und Austausch fanden sowohl im Plenum als auch in Kleingruppen statt.
Hier sind die Ergebnisse:
Kontakt
Wir arbeiten derzeit überwiegend im Homeoffice.
Am besten erreichen Sie uns per Mail. Wir rufen Sie gerne zurück.
Schulterblatt 36
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