Bundesweite Umfrage der BAG UB zur Umsetzung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“
Ergebnisse der 11. bundesweiten Umfrage der BAG UB zur Umsetzung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ nach § 55 SGB IX für das Jahr 2022
Jörg Schulz und Jörg Bungart
Die BAG UB hat ein besonderes Interesse an einer erfolgreichen Umsetzung des § 55 SGB IX „Unterstützte Beschäftigung“ (UB). Zur Erhebung entsprechender Informationen haben wir in den Jahren 2009-2011 eine Umfrage unter den Mitgliedern der BAG UB und ab dem Jahr 2012 jährlich eine bundesweite Umfrage durchgeführt.
Die Befragung wird von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) befürwortet. Die BA führt keine eigene entsprechende Erhebung durch und kann die von uns abgefragten Daten anhand der UB-Dokumentation (em@w) nur in Teilen zusammengefasst darstellen.
Den Leistungserbringern wurde der Fragebogen zur 11. bundesweiten Umfrage im März 2023 für den Erhebungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2022 zugesandt. Nach dem Rücklauf erfolgte eine ausführliche Plausibilitätsprüfung. Angeschrieben wurden alle der BA bekannten Anbieter der Maßnahme „Individuelle betriebliche Qualifizierung nach § 55 Absatz 2 SGB IX“ (UB 1. Phase).
Um den Aufwand für die UB-Leistungserbringer zu begrenzen, konzentriert sich die Befragung auf die wesentlichen Inhalte der Maßnahme UB. Die Umfrage hat das Ziel sowohl Erkenntnisse zu teilnehmerbezogenen Angaben als auch zur Durchführung zu erfassen, um Hinweise zur fachlichen Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahme UB zu bekommen.
Die BAG UB bedankt sich bei allen UB-Leistungserbringern, die an der Umfrage teilgenommen haben!
Datenbasis und Auswertungshinweise:
Gefragt wurde nach den UB-Teilnehmenden im Erhebungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2022. Die Befragung bezieht sich auf ALLE - möglichen - beauftragenden Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Kriegsopferfürsorge/-versorgung, Integrationsamt).
Der Fragebogen ist in vier Teile aufgegliedert. Im Teil I (Fragen 1-3) sind allgemeine Angaben zur Maßnahme UB eingetragen. Im Teil II (Fragen 4-12) sind die Daten von UB-Teilnehmenden eingetragen, die im Erhebungszeitraum neu in die Maßnahme eingestiegen sind. Teil III (Fragen 13-18) beinhaltet Fragen zu den Personen, die im Erhebungszeitraum die Maßnahme Individuelle betriebliche Qualifizierung nach § 55 Abs. 2 SGB IX abbrachen/ beendeten. Teil IV (Frage 19) ist eine abschließende allgemeine Frage.
Es haben sich 72 UB-Leistungserbringer aus 14 Bundesländern beteiligt. Erfasst wurden insgesamt 910 UB-Teilnehmende (im Folgenden: TN). Zu beachten ist, dass zwar die Bundesagentur für Arbeit der Hauptauftraggeber für die individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) nach § 55 Abs. 2 SGB IX ist, jedoch auch andere Leistungsträger die InbeQ nutzen (vgl. Frage 2). In der Auswertung erfolgt hierzu keine Unterscheidung.
Der vorliegenden Umfrage liegt keine Einzelfallerhebung zugrunde. Die Daten können somit nicht den jeweiligen Teilnehmenden direkt zugeordnet werden, da sie von den UB-Anbietern zusammengefasst abgefragt wurden. Daher sind statistische Korrelationen nicht zu berechnen. Eine Einzelfallerhebung mit erweiterter Aussagekraft wäre für die UB-Anbieter mit einem erheblich höheren Aufwand verbunden.
Die Ergebnisse der 11. bundesweiten Umfrage 2022 sind jeweils tabellarisch mit den vorherigen bundesweiten Umfrageergebnissen 2009-2021 im Vergleich dargestellt.
Endauswertung 11. bundesweite Umfrage UB zur Umsetzung von § 55 SGB IX
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