Kurzinformation zur BAG UB
Geschichte und Vision der BAG UB
- Die BAG UB gründete sich 1994.
- Gründungsmitglieder waren engagierte Privatpersonen, Schulen, Forschungseinrichtungen und Fachdienste im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben.
- Ziel ist die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes unabhängig von Art und Schwere der Behinderung.
- Die Erfahrungen weisen überzeugend nach, dass die betriebliche Integration und Teilhabe von behinderten Menschen sehr viel häufiger als erwartet gelingen kann, wenn die oftmals besonderen Herausforderungen beachtet werden.
- Zur Überwindung dieser Herausforderungen übernahm man in Europa das Konzept der Unterstützten Beschäftigung. Dieses war unter dem Begriff Supported Employment in den USA bereits erfolgreich erprobt.
Als Dachverband und bundesweites Netzwerk verfolgt die BAG UB das Ziel, das Konzept der Unterstützten Beschäftigung in Deutschland zu verbreiten und weiter zu entwickeln. Dies soll
- Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten behinderter Menschen und
- ihre umfassende Teilhabe an der Gesellschaft sichern.
Das Spektrum der Mitglieder der BAG UB umfasst Menschen mit Behinderung, Eltern, Fachkräfte, Vereine, Verbände, Integrationsfachdienste, Anbieter Unterstützter Beschäftigung nach § 55 SGB IX, Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter, Tages(förder)stätten, Schulen und berufliche Bildungseinrichtungen sowie weitere Fachdienste zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Prinzipien „Unterstützter Beschäftigung“
Die Ausgangsfrage „Unterstützter Beschäftigung“ lautet nicht ob, sondern wie, d.h. mit welchen Unterstützungen die Teilhabe am Arbeitsleben gesichert werden kann. Hierbei gelten folgende Prinzipien:
- Prinzip „individuelle Passung“: Eine betriebliche Eingliederung gelingt umso eher, je mehr die Fähigkeiten der Beschäftigten und die Anforderungen am Arbeitsplatz übereinstimmen.
- Prinzip „erst platzieren, dann qualifizieren“: Die Qualifizierung der Beschäftigten erfolgt direkt am Arbeitsplatz, unterstützt und koordiniert durch einen externen Fachdienst bzw. Job Coach.
- Prinzip „Unterstützung so lange wie erforderlich“: Schließlich werden Maßnahmen zur Stabilisierung und Sicherung des Arbeitsverhältnisses initiiert und umgesetzt.
- Prinzip „Ganzheitlichkeit“: Um eine möglichst langfristige Teilhabe bzw. Inklusion zu sichern, sind die Lebensbereiche Arbeit, Wohnen und Freizeit ganzheitlich, d.h. in ihren jeweiligen Wechselwirkungen zu berücksichtigen.
Bausteine „Unterstützter Beschäftigung“
Unterstützte Beschäftigung ist ein kundenorientiertes Modell, das die unterstützte Person in den Mittelpunkt stellt sowie die konkreten Bedarfe von Betrieben analysiert und gezielt berücksichtigt. Kerninhalte von Unterstützter Beschäftigung sind:
- Vorbereitung durch individuelle Berufs- und Zukunftsplanung auf der Basis eines differenzierten Interessen-, Fähigkeits- und Kompetenzprofils.
- Akquisition eines Arbeits-, Qualifizierungs- bzw. Praktikumsplatzes und Erprobung im Betrieb durch direkten Vergleich und fortlaufende „Passung“ von Anforderungen und Fähigkeiten.
- Job Coaching umfasst neben der Unterstützung bei der Einarbeitung am Arbeitsplatz auch die Beratung bei der sozialen und langfristigen Teilhabe im Betrieb. Dies geschieht durch speziell geschulte Fachkräfte (Job Coaches), die jeweils nach Bedarf sowohl für Arbeitnehmer_innen bzw. Praktikant_innen als auch für Arbeitgeber_innen (Kolleg_innen und Vorgesetzte) zur Verfügung stehen.
- Vermittlung in ein passendes Arbeitsverhältnis und, wenn erforderlich, weiteres „Training on the Job“ durch Anleitung am Arbeitsplatz und Beratung im Betrieb.
- Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses nach Abschluss des Arbeitsvertrages und, wenn erforderlich, weitergehende Unterstützung sowie Krisenintervention für Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen.
Fallmanagement durch Information, Beratung und Unterstützung
Aktivitäten und Erfolge
Der Erfolg des betriebsnahen und einzelfallorientierten Konzepts Unterstützte Beschäftigung wurde durch mehrere Studien belegt. Dabei wurde auch eine günstige Kosten-Nutzen-Bilanz nachgewiesen (s. Doose, S.: Unterstützte Beschäftigung – Berufliche Integration auf lange Sicht. Marburg 2013, 3. überarbeitete Auflage).
Das Konzept Unterstützte Beschäftigung ist von der gesetzlich verankerten Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ (§ 55 SGB IX) zu unterscheiden. Basierend auf den Qualitätsstandards des europäischen Dachverbandes gilt das Konzept unabhängig von Art und Schwere einer Behinderung und zielt auf bezahlte Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes - auch dann, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nicht erreicht werden kann.
Die BAG UB setzt sich für die Verbreitung Unterstützter Beschäftigung durch verschiedene Aktivitäten ein:
- Mitgliedschaft im europäischen Dachverband (European Union of Supported Employment - EUSE): Transnationaler Austausch und Weiterentwicklung des Konzeptes mittels Projekten und Fachtagungen.
- Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen sowie für Dienste und Fachkräften aus dem Bereich der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe auf Bundes- und Länderebene.
- Information und Beratung: Informations- und Beratungsstelle, Fachzeitschrift „impulse“ und umfassendes Informationsangebot der BAG UB im Internet.
- Weiterbildung und Qualitätssicherung durch unsere kundenorientierten Fort- und Weiterbildungsangebote zur Professionalisierung der Inklusionsarbeit.
- Austausch und Vernetzung: Durch eine jährliche Fachtagung, Seminare und Vorträge, sowie die Informations- und Beratungsstelle entstehen vielfältige neue Partnerschaften und Netzwerke.
- Integrationsfachdienste (IFD): Die BAG UB hat als bundesweite Interessenvertretung die gesetzliche Verankerung der IFD mitbewirkt (§ 192ff. SGB IX), die für Vermittlung und Begleitung im Arbeitsleben zuständig sind.
- Unterstützte Beschäftigung (UB): Nach der gesetzlichen Einführung der Maßnahme UB nach § 55 SGB IX (bis 2017: § 38a SGB IX) Ende 2008 gilt es, die erfolgreichen Standards der Vorläufermodelle bundesweit umzusetzen und weiter zu entwickeln.
- Persönliches Budget: Unser Ziel ist es, die Nutzungsmöglichkeiten des Persönlichen Budgets in den Bereichen Arbeit, Qualifizierung, Ausbildung und Arbeitsplatzsicherung zu festigen und auszubauen.
- Arbeitsassistenz: Die BAG UB forcierte die Verankerung des Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenz (z.B. Vorlesekraft für blinde Menschen) im Schwerbehindertenrecht.
- Übergang Schule – Beruf: Die BAG UB setzt sich für einen effektiven Übergang von Jugendlichen aus der Schule in den Beruf ein.
- Übergang Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: Die BAG UB stellt Informationen und Konzepte für eine professionelle Begleitung zum Übergang aus der WfbM in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes zur Verfügung.
- Andere Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX): Mit dem Bundesteilhabegesetz sind mit den „Anderen Leistungsanbietern“ zusätzliche Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen entstanden, die einen Anspruch auf Leistungen einer WfbM haben.
- Arbeitsweltbezogene Bildung und Teilhabe: Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf in der Tagesförderung haben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf Teilhabe,- Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von Einrichtungen.
Die Erfahrungen zeigen, dass von der Praxis der Unterstützten Beschäftigung
- sowohl die Beschäftigten und Arbeitsuchenden
- als auch die Betriebe profitieren.
Die erfolgreichen Beispiele bewirken eine Verbreitung inklusiver und innovativer betrieblicher sowie sozialräumlicher Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Kontakt
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