Die BAG UB informiert ihre Mitglieder im November 2011 über die Planungen zukünftiger Zertifizierungen (Träger- und Maßnahmezulassung) im Rahmen von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das Vorhaben wurde mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen“ (Instrumentenreform), welches zum 1.4.2012 in Kraft trat, beschlossen. Zertifizierungen (AZAV - Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) sind nach einer Übergangsreglung bis Ende 2012 ab 1.1.2013 unabdingbar. Die BAG UB kritisiert den zunehmenden Verwaltungs- und Kostenaufwand, der insbesondere für „kleine“ Anbieter, die oftmals innovative Impulsgeber waren, vielfach nicht bzw. kaum zu bewältigen ist. Zudem ist der qualitative Nutzen für Menschen mit Behinderung, als eigentliche Kunden der Dienstleistungen, zu hinterfragen (vgl. Probleme der Qualitätsprüfungen und Zertifizierungen in der Altenhilfe).
Die Diskussion und Auseinandersetzung um die öffentliche Ausschreibung der IFD-Leistungen werden intensiv weitergeführt. Die BAG UB wird hierbei weiterhin durch das „Aktionsbündnis für die Berufliche Teilhabe“ unter Leitung des Sozialverbandes Deutschland unterstützt. Die Integrationsämter ziehen sich zunehmend aus der Strukturverantwortung zurück, d.h. der Bereich Vermittlung wird überwiegend nicht mehr (ergänzend) gefördert. Immer deutlicher wird, dass der übergreifende IFD mit Vermittlung und Begleitung gefährdet ist bzw. vor dem Aus steht, zumal vereinzelt auch der Bereich der Begleitung/ Arbeitsplatzsicherung ausgeschrieben wird. Die BAG UB sieht darin einen Verstoß gegen das SGB IX, indem eindeutig ein schnittstellen- und leistungsträgerübergreifender Dienst gefordert ist.
Auf Anfrage der BAG UB kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) keine Aussage über jene Arbeitslosen machen, die vor der öffentlichen Ausschreibung durch IFD unterstützt wurden. Die Praxis zeigt, dass immer mehr Menschen mit Behinderung in der Arbeitslosigkeit verbleiben, da der IFD nicht mehr beauftragt wird.
Die Stellungnahmen von Bundesregierung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Situation der IFD vom Mai 2012 unterstreichen ein Festhalten an der öffentlichen Ausschreibung der IFD-Vermittlungsleistungen. Dabei verweisen sie auf die aus ihrer Sicht verbesserten Möglichkeiten, Arbeitslose mittels eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) zu unterstützen. Durch den AVGS ist eine freie Wahl des Anbieters / Dienstleisters, also auch eines IFD, möglich (Voraussetzung: AZAV-Zulassung ab 1.1.2013). Hingewiesen wird zudem darauf, dass bei der Zulassung von Maßnahmen auch deren Kosten begutachtet werden. Wird deren „Angemessenheit und sachgerechte Ermittlung“ im Zulassungsverfahren bestätigt, sind die Kosten von der BA zu übernehmen. Somit können, laut BMAS, die IFD von dieser Vergütungsstruktur profitieren, da der „besondere Aufwand bei der Vermittlung von schwerbehinderten Menschen sachgerecht dargestellt werden kann.“ Bundesregierung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales betonen, dass „dies die Stellung der IFD als erfahrene und kompetente Dienstleister festigen wird.“ Ob dies tatsächlich so eintritt, wird die BAG UB prüfen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat dazu Hinweise an die Integrationsämter herausgegeben und betont: „Die Annahme von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen erfolgt losgelöst von der Strukturverantwortung der Integrationsämter für die IFD und auf eigenes Risiko des Trägers.“ Nach wie vor fehlt es somit an einer sachgerechten Lösung, um eine schnittstellenübergreifende Vermittlung und Begleitung von arbeitslosen behinderten Menschen sicher zu stellen.
Die BAG UB führt im Oktober 2011 ihre 3. Umfrage zur Umsetzung von § 38a SGB IX bei ihren Mitgliedern durch. Die Umfrageergebnisse erzielen wiederum eine hohe Aufmerksamkeit in Politik, bei zuständigen Leistungsträgern und dem BMAS.
Die Weiterbildung der BAG UB „Integrationsberater/in zur Unterstützten Beschäftigung“ ist mit der Ausschreibung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ nach § 38a SGB IX vom Januar 2012 in die Vergabeunterlagen der Bundesagentur für Arbeit unter Personalanforderungen eingefügt. Damit wird die berufsbegleitende Weiterbildung auf breiter Basis anerkannt.
Anfang 2012 wurde bekannt, dass, u.a. bei UB-Maßnahmen, die Unfallversicherung über die Anbieter zu leisten und im Angebot zu kalkulieren ist. Aufgrund der engen Abstimmung zwischen BAG UB, Bundesagentur für Arbeit (BA) und Unfallversicherung wurde diese Regelung wieder zurückgenommen. Ebenso erfolgreich war die BAG UB bei der Rücknahme von Kürzungen einiger Job Center von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für UB-Teilnehmende aus dem SGB II Bezug. Die BAG UB hat sich hierzu sowohl mit der BA als auch dem BMAS abgestimmt. Im Schreiben des BMAS an die BAG UB vom 2.4.2012 hat das BMAS klargestellt, dass die Rechtsauslegung entsprechender Job Center nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und zu ändern ist. Das Schreiben des BMAS hat den betroffenen UB-Teilnehmenden schließlich geholfen, dass sie weiterhin die ihnen zustehenden Leistungen bekommen.
Die BAG UB weist darauf hin, dass in den Ausschreibungen zu UB immer wieder qualitativ nicht nachvollziehbare Anbieterwechsel allein aufgrund des Angebotspreises erfolgen. Dies wird auch von Arbeitsagenturen bemängelt, da der Einarbeitungs- und Vernetzungsaufwand erneut auftritt und Betriebe sowie Kooperationspartner sich unnötig auf neue Anbieter einstellen müssen. Dies führt zu Qualitätsverlusten vor Ort. Das BMAS verweist darauf, dass die Regierungskoalition eine entsprechende Initiative gestartet hat, damit zukünftig die bisherigen Erfolge von Anbietern bei Neuvergabe berücksichtigt werden können (Deutscher Bundestag, Drucksache 17-10113).
Die BIH hat die Empfehlungen zur Leistungsgewährung von Arbeitsassistenz überarbeitet. In der hauseigenen Zeitschrift ZB 03/2012 werden die wesentlichen Änderungen unter dem Titel „Wie viel Arbeitsassistenz wird gebraucht?“ beschrieben. Unter der Überschrift „Budget ermitteln“ ist zu lesen: „In Zukunft werden sie in jedem Einzelfall den genauen Zeitbedarf an Arbeitsassistenz ermitteln und auf der Basis eines angemessenen Stundenlohns vergüten.“. Insofern gibt es offiziell keine feste Budgetierung mehr. Eine „alte“ Forderung der BAG UB wird damit umgesetzt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweist aufgrund der Rechtsprechung vom 30.11.2011 in einem Schreiben an die BAG UB auf die Möglichkeiten der Nutzung des Persönlichen Budgets im Werkstattbereich (BSG, Urt. v. 30.11.2011 – B 11 AL 7/10 R). Danach sind die Nutzung des Persönlichen Budgets und eine grundsätzlich freie Anbieterwahl sowohl für WfbM-Leistungen im Berufsbildungsbereich als auch im Arbeitsbereich möglich. Das BMAS lehnt sich damit an jene Rechtsauslegung an, die bereits im Rechtsgutachten zum Bundesmodellprojekt Persönliches Budget dargelegt ist und von der BAG UB seit langem eingefordert wird. Die BAG UB sieht sich damit in ihrem Bemühen, mehr Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung zu erreichen, bestätigt. Noch fehlt aber eine völlige Gleichstellung und Rechtssicherheit bei Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets für den WfbM-Arbeitsbereich. Die BAG UB wird diese Diskussion weiterhin mitgestalten.
Die BAG UB begleitet weiterhin die Diskussionen zum Thema Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Die entsprechende Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK (Arbeits- und Sozialministerkonferenz) hat Ende August 2012 nach einem längeren internen Diskussionsprozess ein Grundlagenpapier vorgelegt. Zur Umsetzung wird ein Bundesleistungsgesetz empfohlen, dass in der nächsten Legislaturperiode in die Wege geleitet werden soll.
Die BAG UB ist eingebunden in den Fachaustausch mit insgesamt 78 Verbänden zur Bewertung der Berichterstattung der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie zur Erstellung eines sog. „Parallelberichts“ der Nichtregierungsorganisationen für den UN-Fachausschuss, in dem die zivilgesellschaftliche Sichtweise dargestellt wird. Dies geschieht im Zusammenschluss der sog. BRK-Allianz, die vom „Netzwerk Artikel 3“ koordiniert wird. Der Parallelbericht soll am 26. März 2013, zum vierten Jahrestag des Inkrafttretens der Konvention in Deutschland, öffentlich vorgestellt werden. Vorab hat die BRK-Allianz Ende September fristgemäß einen 16-seitigen Kurzbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland beim UN-Menschenrechtsrat in Genf eingereicht.
Der 11. Durchgang der berufsbegleitenden Weiterbildung „Integrationsberatung mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung“ endet im Juni 2012. Ende September 2012 startet der 12. bundesweite Durchgang der Weiterbildung in Kooperation mit einem Anbieter aus der Schweiz (Agogis). Im April 2012 begann zusätzlich zum bundesweiten Kurs ein regionaler Durchgang der Weiterbildung in Nürnberg. Die BAG UB beteiligt sich weiterhin an der Lehrerfortbildung zum Thema „Übergang Schule-Beruf“ der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.
Im September besucht Paul Wilson, der Vizepräsidenten der EUSE (European Union of Supported Employment), die BAG UB und verschiedene Mitgliedsorganisationen. Der Vergleich der Rehabilitationssysteme von England und Deutschland vertieft den Fachaustausch zwischen beiden Organisationen. Das zuletzt im Rahmen einer EUSE–Leonardo-Partnerschaft erarbeitete „Toolkit for Supported Employment“ (dt. Werkzeugkoffer für Unterstützte Beschäftigung) wurde übersetzt und auf der Website der BAG UB veröffentlicht. Die BAG UB war Kooperationspartner des Projekts „Implementation europäischer Entwicklungen der Unterstützten Beschäftigung behinderter Menschen in die tschechische Praxis“, das der tschechische Verband für Unterstützte Beschäftigung durchgeführt hat (2010-2012).
Die BAG UB startet eine Projektkooperation mit der BAG BBW im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Prüfung von aktuellem Stand und Potential der Bedarfsermittlung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unter Berücksichtigung der ICF – Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation durchgeführt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Im Rahmen des Projekts Job4000 wurde im März ein Zwischenbericht zum Stichtag 31.12.2011 erstellt. Hierin sind grundlegende Daten vor allem zu den bisher erreichten Zielgruppen, aber auch zu Vermittlungsergebnissen sowie Daten zu entstandenen Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen und deren Nachhaltigkeit nach zwölf Monaten dargestellt. Es wurden Hinweise zu strukturellen Veränderungen in einigen Bundesländern gegeben, insbesondere in Bezug auf die Gestaltung des Übergangs Schule-Beruf und auf die Einbeziehung des IFD hierbei.
Nach Abschluss des Projekts JobBudget (01.01.2008 – 31.12.2011) zum Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Kooperation zwischen WfbM und Integrations(fach)diensten (gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales), liegen verschiedene Ergebnisse vor, die auf der Homepage der BAG UB eingestellt sind. Dies sind u.a. Leistungsmodule für den Übergang und Instrumente zur Preiskalkulation, Evaluationsbericht und viele Praxismaterialien.
Im Projekt „Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung“ wurden im Frühjahr und Herbst regionale Fachforen an vier Standorten (Hannover, Berlin, Köln/Bonn, Nürnberg/Stuttgart) bundesweit durchgeführt. Drei Filme wurden erstellt, die über die Unterstützte Beschäftigung, insbesondere über das Jobcoaching informieren. Diese und weitere Informationen sind im internetgestützte Fach-Informations-Pool eingestellt.
Die BAG UB tritt im Herbst 2012 als Gründungsmitglied dem deutschsprachigen Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung bei und will damit zur Verbreitung der Methode im Sinne eines personenzentrierten Ansatzes beitragen. Die BAG UB beteiligt sich an der Gründungstagung im November in Linz.
Die 17. Jahrestagung „Qualität hat ihren Preis!“ - Personenzentrierung in Zeiten der Kosteneinsparung „findet in Bad Honnef statt.