Interessenvertretung „Integrationsfachdienste“
Bereits 1995 setzte sich die BAG UB für den flächendeckenden Aufbau von Integrationsfachdiensten ein und hat an der gesetzlichen Verankerung durch verschiedene Aktivitäten direkt mitgewirkt. Viele Elemente der „Unterstützten Beschäftigung“ wurden in die Aufgabenbeschreibung der IFD aufgenommen (vgl. § 110 SGB IX alte Fassung, ab 2018 § 193 SGB IX), deren Erfordernis und Wirksamkeit auch empirisch mehrfach nachgewiesen sind. Der IFD arbeitet träger- und schnittstellenübergreifend und bietet ein ganzes Paket erforderlicher Unterstützung an. Darin liegt ein zentraler Erfolgsfaktor für die im Gesetz genannten Zielgruppen. Erst das umfassende Angebot des IFD (Komplexleistung) gewährt den Aufbau und – möglichst langfristigen - Erhalt von Beschäftigungsverhältnissen.
Nach der gesetzlichen Verankerung der IFD im Oktober 2000 engagierte sich die BAG UB als IFD-Interessenvertretung und ist als solche von den Entscheidungsträgern auf Bundes- und Landesebene anerkannt. Nach wie vor gilt es, die Qualität und die Rahmenbedingungen der IFD-Arbeit so zu gestalten, dass sowohl Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf als auch Betriebe, die breite Kompetenz der IFD-Fachkräfte tatsächlich in Anspruch nehmen können. Um dieses Ziel zu erreichen sind wir durch Weiterbildungsangebote, Vorträge auf Tagungen, Gespräche mit Entscheidungsträgern sowie in verschiedenen Arbeitsgruppen und Gremien aktiv und kooperieren mit anderen Verbänden im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben.
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