Auf diesem Bild sieht man einen Arbeitnehmer in einer Bäckerei beim Zubereiten von Broten | zur StartseiteAuf diesem Bild sieht man die Arbeit in einem Büro. Die Teilnehmende einer Qualifizierungsmaßnahme sortiert Unterlagen in ein Regal, angeleitet durch einen weiblichen Jobcoach | zur StartseiteAuf diesem Bild sieht man zwei Beschäftigte in einer Großküche | zur StartseiteDieses Bild zeigt die Arbeit in einer Gärtnerei, zu sehen ist die Hand eine_r Arbeitnehmer_in in Großaufnahme, die eine Pflanze eintopft | zur Startseite
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Unterstützte Beschäftigung...

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  • ist ein wertegeleitetes, inklusives und personenzentriertes Konzept zur Teilhabe am Arbeitsleben - das Motto lautet „erst platzieren, dann qualifizieren“.
  • gilt unabhängig von Art und Schwere einer Behinderung.
  • setzt an den Stärken, Interessen, Potentialen und Teilhabewünschen der Person an und berücksichtigt die betrieblichen Bedarfe, Anforderungen, Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, mit dem Ziel, passgenaue Arbeitsplätze zu entwickeln.
  • zielt auf dauerhafte und leistungsangemessene bezahlte Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht erreicht werden kann.
  • umfasst die berufliche Orientierung und Vorbereitung, die Praktikums-, Qualifizierungs- und Arbeitsplatzakquise, die Qualifizierung im Betrieb (Job Coaching am Arbeitsplatz), die Vermittlung sowie die langfristige Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses.
  • wird in verschiedenen Handlungsfeldern genutzt wie im Übergang Schule-Beruf, im Übergang Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, bei Rückkehr in Beschäftigung, Berufsbegleitung und Arbeitsplatzsicherung.
  • greift auf, dass die Lebensbereiche Arbeit, Wohnen und Freizeit ganzheitlich zu berücksichtigen sind.
  • eröffnet Wahlmöglichkeiten und stärkt die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, um ihnen damit eine inklusive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

 

Ein Fachdienst bzw. Job Coach begleitet den Unterstützungsprozess in Abstimmung mit allen Beteiligten.


Der Begriff Unterstützte Beschäftigung ist die Übersetzung der amerikanischen Bezeichnung Supported Employment und hat europaweite Verbreitung gefunden.


Das Konzept Unterstützte Beschäftigung basiert auf europaweit vereinbarten Standards und setzt die Ziele der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen um.


Teile des Konzepts der Unterstützten Beschäftigung sind seit 2009 in § 38a SGB IX (alte Fassung) bzw. in § 55 SGB IX (neue Fassung ab 2018) bundesweit gesetzlich geregelt.

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