„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Art. 3 GG). Menschen mit Behinderungen sollen unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts passgenaue Beschäftigungen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ermöglicht werden. Die BAG UB und ihre vielfältigen Mitglieder setzen sich für einen inklusiven Arbeitsmarkt ein, wobei Menschen mit Behinderungen und Unternehmen als zentrale Akteure im Fokus stehen. Zu unseren Mitgliedern zählen u.a. Integrationsfachdienste, Anbieter Unterstützter Beschäftigung, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), andere Leistungsanbieter, Tages(förder)stätten, Menschen mit Behinderungen, Unternehmen und Schulen.
Im nachstehenden pdf finden Sie unsere Forderungen an die Politik und die Leistungsträger.